Den ca. 80.000 in Deutschland tätigen Rechtsanwälten und Notaren stehen etwa 180.000 Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte zur Seite. Diese sind mit dem Schreiben anwaltlicher Schriftsätze, der Aktenführung, der Überwachung der Fristen und Termine, der Abrechnung der anwaltlichen Gebühren, der Bearbeitung von Vollstreckungsangelegenheiten, der Vorbereitung und Erstellung notarieller Urkunden, der Buchführung, der Kanzleiorganisation sowie dem Empfang der Mandanten beschäftigt.
Diese vielfältigen Aufgaben erfordern gründliche Kenntnisse im materiellen und formellen Recht, Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge und Kenntnisse sowie Fertigkeiten in der Text- und Datenverarbeitung. Auf der Grundlage dieser fundierten Ausbildung ist es Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten daher auch möglich, bei Banken, Versicherungen und in der Justizverwaltung zu arbeiten.