Steuerfachangestellte sind qualifizierte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in den Praxen der Steuerberater. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei der Beratung seiner Mandanten aus dem Wirtschafts- und Privatbereich.
WESENTLICHE AUFGABEN SIND:
- Erstellung der Finanzbuchführung
- Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Vorbereitung von Jahresabschlüssen
- Bearbeitung von Steuererklärungen
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Erteilung von Auskünften an Mandanten
Diese Aufgaben werden in den Praxen mit Unterstützung modernster EDV- und Kommunikationstechniken bewältigt.
ANFORDERUNGSPROFIL
- Zuverlässigkeit
- gute Konzentrationsfähigkeit
- logisches Denkvermögen (Arbeit mit Zahlen und Gesetzen)
- Kommunikationsfähigkeit
- Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten
- Bereitschaft zur fachlichen Weiterbildung (Steuergesetze ändern sich ständig!)
Ein qualifizierter Schulabschluss erleichtert die Ausbildung. Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife oder mit Abschluss einer Wirtschaftsfachschule bringen gute Voraussetzungen für diese Ausbildung mit.
BERUFSAUSSICHTEN
Die Ausbildung zur Steuerfachangestellten/zum Steuerfachangestellten bietet einen interessanten, sicheren und zukunftsorientierten Beruf mit vielfältigen Perspektiven.
Nach dreijähriger Berufstätigkeit als Steuerfachangestellte/als Steuerfachangestellter kann die Fortbildungsprüfung zur Steuerfachwirtin/zum Steuerfachwirt abgelegt werden. Nach weiterer vierjähriger Berufstätigkeit ist die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung möglich. So besteht die Möglichkeit, die berufliche Karriere in sieben Jahren mit der eigenen Selbstständigkeit zu krönen.
Alternativ ist es auch möglich, nach zehnjähriger Berufstätigkeit (ohne Prüfung zum Steuerfachwirt) die Prüfung zum Steuerberater abzulegen.