Verwaltungsfachangestellte sind bei den verschiedenen öffentlichen Verwaltungen beschäftigt. Ausbildungsbehörden sind die Bundes- oder Landesverwaltung sowie die Verwaltungen der Landkreise, Städte, Gemeinden oder Samtgemeinden.
Auch die Kirchenkreisämter bilden zur/zum Verwaltungsfachangestellten aus.
Verwaltungsfachangestellte/-r
Unterrichtsorganisation / Berufsschultage
Im Downloadbereich finden Sie eine Gesamtübersicht aller Einschulungstage vor.
Blockplan 2024 - 2028
Lerninhalte / Rahmenplan
Der Unterricht in der Berufsschule setzt sich aus den allgemeinbildenden Fächern Deutsch, Englisch, Politik, Religion und Sport sowie den berufsbezogenen Lernfeldern zusammen.
Die curriculare Grundlage für den Unterricht in den berufsbezogenen Lernfelder bilden folgende Pläne:
Rahmenlehrplan Verwaltungsfachangestellte
Landesweiter Stoffplan für Niedersachsen
Daneben wird eine Zusatzqualifikation angeboten, in der vertiefend auf das Neue Kommunale Rechnungswesen Niedersachsens (NKRN) eingegangen wird.
Auch in den allgemeinbildenden Fächern stehen berufsbezogene Inhalte im Vordergrund.
Prüfung
Die Ausbildung zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten dauert grundsätzlich drei Jahre und gliedert sich in einen betrieblichen sowie einen schulischen Teil. Der betriebliche Teil der Ausbildung wird in der jeweiligen Ausbildungsbehörde durchgeführt; daneben findet der Unterricht an der Berufsbildenden Schule bzw. in den Lehrgängen des Niedersächsischen Studieninstitutes statt.
Prüfungen
Nach ca. 1,5 Jahren findet die Zwischenprüfung in folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Privatrecht
- Öffentliche Finanzwirtschaft I
- Verwaltungsorganisation
Die schriftliche Abschlussprüfung ist in den Prüfungsbereichen
- Verwaltungsbetriebswirtschaft,
- Personalwesen,
- Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren sowie
- Wirtschafts- und Sozialkunde
abzuleisten.
Die praktische Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich „Fallbezogene Rechtsanwendung“ statt. Diese Prüfungsform hat die traditionelle mündliche Prüfung abgelöst. Im Rahmen der praktischen Anschlussprüfung bearbeiten die Schülerinnen und Schüler eine praktische Aufgabe. In diesem Zusammenhang legen die Schülerinnen und Schüler das Arbeitsergebnis adressatenorientiert dar und kommunizieren es gegenüber dem entsprechenden Adressaten.
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen in den Prüfungsbereichen insgesamt ausreichende Leistungen erbracht werden.