Sozialversicherungsfachangestellte sind in allen Bereichen der Sozialversicherung tätig. Sie können Mitarbeiter/in in der allgemeinen Krankenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der knappschaftlichen Sozialversicherung und der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sein.
Zu Beginn der Ausbildung muss eine entsprechende Fachrichtung gewählt werden. Sozialversicherungsfachangestellte führen die im Betrieb anfallenden Dienstleistungs- und Verwaltungsaufgaben selbständig durch. Im Mittelpunkt des Tätigkeitsfeldes steht die markt- und kundengerechte Bewältigung von Aufgaben aus den Bereichen Versicherung, Beiträge und Leistungen. Hierbei wendet der/die Sozialversicherungsfachangestellte moderne Informationstechniken an.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre